Neues Schutzabkommen für Meeressäugetiere

von | gsm | Quickborn | 9. Oktober 2008

Um Kleinwale und Seekühe oder Manatees vor der Küste Westafrikas besser zu schützen, wurde unter dem Dach der Bonner Konvention zum Schutz Wandernder Tiere (UNEP/CMS) in Lome, Togo, am 3. Oktober ein neues Abkommen geschlossen.

Das „Memorandum of Understanding“ (MoU) wird die gefährdeten Meeressäuger im Ostatlantik von Marokko bis Südafrika abdecken, Neben den stark gefährdeten Seekühen sind darunter mindestens 30 Arten von Delfinen und Tümmlern. Das MoU tritt in Kraft, sobald es von den 29 in Frage kommenden Anrainerstaaten jeweils unterzeichnet wurde. 15 Länder, wie Togo, Angola, Ghana, Benin und die Kap Verde, haben es sofort unterzeichnet, Andere warten auf den feierlichen Akt der 9. CMS- Vertragsstaaten-Konferenz vom 1.-5. Dezember in Rom.

Delfine, Tümmler und Seekühe werden zwar von vielen Völkern in ihrem westafrikanischen Verbreitungsgebiet verehrt, doch nehmen ihre Bestände kontinuierlich ab. Wie bei vielen anderen aquatischen Tieren auch, macht ihnen der Mensch das Überleben durch nicht nachhaltige Bejagung, Umweltzerstörung, Verschmutzung, übermäßige Nutzung von Ressourcen, Habitatveränderung, wie durch Deichbauten, so wie durch Beifänge in der Fischerei, Unfälle mit der Schifffahrt und durch verloren gegangenes Fanggeschirr schwer.

Als 1. Nichtregierungsorganisation hat den Partnerschaftsvertrag auch die in Quickborn bei Hamburg ansässige Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere (GSM) unterschrieben. Ein Wermutstropfen: Ein MoU ist rechtlich nicht verbindlich, also vom Goodwill aller Beteiligten abhängig. Dazu Petra Deimer, die Meeresbiologin und Vorsitzende der GSM: „Natürlich wäre ein rechtsverbindliches Abkommen, wie das Kleinwale Abkommen ASCOBANS z.B. für Schweinswale und Delfine in Nord- und Ostsee viel besser, zumal Verstöße dann auch geahndet werden können. Aber es ist zumindest ein Anfang,

Die Menschen schaden sich damit selbst, wie nicht zuletzt am Beispiel der Pflanzen fressenden Seekühe deutlich wird. Die großen, behäbigen Vegetarier leben in Küstennähe des Meeres aber auch in den weit verzweigten Wassersystemen im Süßwasserbereich, wie Flussläufen, Ästuarien und Feuchtgebieten mit Mangroven und Seegraswiesen. Dank ihres großen Appetits sorgen sie als natürliche Kanalarbeiter auch dafür, Wasserwege von Verkrautung z.B. mit Wasserhyazinthen freizuhalten. Die Teilnehmer der Konferenz in Lome sind sich des Wertes der dringend und grenzüberschreitend zu schützenden Meeressäuger durchaus bewusst. Die Frage wird nur sein, ob sich die hehren Ziele, wie in zwei Aktionsplänen festgehalten, durchsetzen lassen.

Dies ist eine Pressemitteilung der Gesellschaft zum Schutz der Meeressäugetiere e.V. Text: Hans-Jürgen Schütte.