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Schutz für Wale und Delfine, der nicht an nationalen
Grenzen Halt macht
Die 7. Vertragsstaatenkonferenz zur Bonner Konvention findet vom 18. - 24. September 2002 statt. Die WDCS berichtet über die Bedeutung dieses Abkommens und unterstützt die von Australien eingebrachten Vorschläge.
München, 16. September 2002 - Am Mittwoch, 18. September 2002, beginnt die 7. Vertragsstaatenkonferenz zur Bonner Konvention.
Dieses 80 Mitgliedsstaaten umfassende internationale
Übereinkommen befasst sich mit dem Schutz frei lebender
wandernder Tierarten. Bei der Tagung werden auch zahlreiche
wichtige Belange diskutiert, die für den Schutz von Walen und
Delfinen Bedeutung haben, wie z.B. die Aufnahme einiger Walarten
in die Schutzlisten der Konvention, die Entwicklung von
Maßnahmen zur Verringerung gewisser Gefahrenquellen sowie
weiterer regionaler Schutzabkommen.
Die bedenkliche Situation der Meeressäugetiere im Indischen Ozean
ist dabei ein Thema. Die Vertragsstaaten werden einen Vorschlag
der WDCS, Whale and Dolphin Conservation Society, diskutieren,
inwieweit die Entwicklung eines regionalen Wal- und
Delfinschutzabkommens im Indischen Ozean unter der
Schirmherrschaft der Bonner Konvention entwickelt werden
könnte.
Margi Prideaux, WDCS Australien, erläutert die Notwendigkeit,
dem Indischen Ozean mehr Aufmerksamkeit zu schenken: Wale
und Delfine im Indischen Ozean sind zahlreichen Gefahren
ausgesetzt. Die Zerstörung des Lebensraumes wird vor allem jenen
Arten, die ein sehr begrenztes Verbreitungsgebiet haben, wie z.B. in
Flusssystemen und küstennahen Gewässern lebenden Delfinarten in
Südasien, zum Verhängnis. In diesen Gebieten ist die
Verschmutzung der Gewässer besonders hoch , meint Prideaux.
Die Gefahr der Ölverschmutzung der Meere sowie vorbeugende
Maßnahmen, um den Ausbau der Windkraft im Hochseebereich für
wandernde Arten, wie z.B. Waltiere, ökologisch verträglich zu
gestalten und negative Auswirkungen auf die Tiere auszuschließen,
sind Thema zweier Resolutionen, die von der deutschen
Bundesregierung vorgelegt werden.
Darüber hinaus wird über die Listung von einigen Walarten, wie
z.B. Finnwal, Pottwal und Schwertwal, in die Anhänge der Bonner
Konvention entschieden. Die WDCS ist der Überzeugung, dass die
von Australien eingebrachten Walanträge alleine auf Grund der
zahlreichen Umweltauswirkungen auf die Meeressäuger zu
rechtfertigen sind. Die WDCS macht dies vor allem am Beispiel des
Orcas deutlich.
Nicolas Entrup, Sprecher der WDCS in Deutschland, erläutert:
Viele Orca-Populationen sind durch Nahrungsknappheit,
Schiffskollisionen, Fischereiaktivitäten sowie durch die Meeres
verschmutzung mit Lärm und Chemikalien bedroht. In
Schwertwalen wurden die höchsten je in einer Walart entdeckten
Schadstoffwerte nachgewiesen. Auch die Todesrate bei
Lebendfängen für die Delfinarienindustrie muss berücksichtigt
werden.
Die WDCS führt selbst zahlreiche Schwertwalschutzprojekte, z.B.
in Argentinien, Kanada, Neuseeland und Russland, durch.
Dies ist eine Pressemitteilung der WDCS. Detaillierte Hintergrundinformationen sind erhältlich bei www.wdcs-de.org (Deutsch) oder www.wdcs.org (Englisch). Informationen über die Bonner Konvention erhalten Sie auch unter
www.wcmc.org.uk/cms.
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