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++  24. September 2002  ++

 
 

Erfolgreicher WAL-Kampf!

Vertragsstaaten der Bonner Konvention beschließen Listung von acht Wal- und Delfinarten.

Whale and Dolphin Conservation Society WDCS München/Bonn, 24. September 2002 - Am letzten Tag der 7. Vertragsstaatenkonferenz zur Bonner Konvention für die Erhaltung wandernder Tierarten wurde eine Reihe von wichtigen Entscheidungen für den Walschutz getroffen. In Anbetracht der zahlreichen Bedrohungen vor allem durch Umwelteinflüsse sprachen sich die Mitgliedsstaaten für eine Listung von acht Wal- und Delfinarten (Finnwal, Seiwal, Pottwal, Südlicher Zwergwal, Zwergglattwal, Brydewal sowie Schwertwal und Ganges-Flussdelfin) in die Anhänge der Konvention aus. Vier Arten (Finnwal, Seiwal, Pottwal und der Ganges-Flussdelfin) wurden in Anhang I gelistet und gelten somit als vom Aussterben bedroht.

Informationen zur Bonner Konvention Convention on Migratory Species (CMS)

Die 7. Vertragsstaatenkonferenz der Bonner Konvention begann am 18. September in Bonn und endet heute am 24. September 2002. Eine Listung in Anhang I und II bedeutet, dass für diese Arten Schutzmaßnahmen entwickelt werden.

Anhang I der Bonner Konvention schützt Arten, die gefährdet sind. Anhang II der Bonner Konvention schützt Arten, die durch internationale Zusammenarbeit und Abkommen profitieren werden. Ganges-Flussdelfin, Finnwal, Seiwal und Pottwal wurden in Anhang I und II aufgenommen, Schwertwal (Orca), Südlicher Zwergwal, Brydewal, Zwergglattwal in Anhang II.

Mark Simmonds, wissenschaftlicher Direktor der WDCS, Whale and Dolphin Conservation Society, meint vor dem Hintergrund der gefallenen Entscheidungen: Es ist sehr ermutigend, dass die Bonner Konvention als Organisation der Vereinten Nationen eine so klare Position für den Schutz von Walen und Delfinen bezogen hat. Dies ist ein klares Signal an die Weltgemeinschaft und zeigt, dass die Bonner Konvention neben der Internationalen Walfangkommission (IWC) und dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) eine bedeutende Rolle im Walschutz spielt.
Die WDCS ist außerdem erfreut über die Listung des Schwertwals in Anhang II und des Ganges-Flussdelfins in Anhang I. Nicolas Entrup, Sprecher der WDCS in Deutschland, erläutert: Wir sind sehr zufrieden mit diesem Ergebnis, da zahlreiche Orca-Populationen nachweislich ernsthaft bedroht sind. So weisen Schwertwale im Nordostpazifik die höchsten Schadstoffbelastungen unter allen Wal- und Delfinarten auf.
Die WDCS sieht sich auch bei ihren zahlreichen Schutzinitiativen für die Erhaltung des Ganges-Flussdelfins bestärkt. Der Ganges-Flussdelfin ist eine außerordentlich gefährdete Delfinart, bedroht durch Jagd, Lebensraumverlust und Beifang. Die Aufnahme dieser Art in Anhang I gleicht einer letzten Chance, diese Flussdelfinart vor dem Aussterben zu bewahren, erklärt Margi Prideaux, Vertreterin der WDCS in Australien.
Die Mitgliedsstaaten begrüßten außerdem die Initiative der WDCS, Bedrohungen in Küsten- und Hochseegewässern in Südasien zu thematisieren. Wale und Delfine im Indischen Ozean sind zahlreichen Bedrohungen ausgesetzt. Die ständige Verschlechterung des Lebensraumes ist v.a. für jene Arten katastrophal, die ein sehr begrenztes Verbreitungsgebiet haben und in den Fluss- und Küstenökosystemen in Südasien leben. Die Belastung in diesen Lebensräumen ist in der gesamten Region des Indischen Ozeans durchwegs sehr hoch, erläutert Prideaux, und wir werden deshalb die Möglichkeit nutzen, dieses Projekt in unser bereits existierendes Flussdelfinprogramm einzubinden. In einiger Zeit hoffen wir, ein regionales Abkommen für den Walschutz in dieser Region umsetzen und bis dahin den gesamten Prozess vor Ort begleiten zu können.
Am letzten Konferenztag wurden unter anderem auch zwei Resolutionen verabschiedet, die den Ausbau der Windenergiegewinnung und das Problem der Ölverschmutzung behandelten und für den Schutz von Walen und Delfinen von größter Bedeutung sind. Beide Resolutionen wurden von Deutschland eingebracht mit dem Ziel, Ökosysteme vor Ölkatastrophen zu bewahren und in für wandernde Tierarten sensiblen Regionen keine Windkraftanlagen zu errichten. Die WDCS sieht in beiden Initiativen eine positive Herausforderung, die es nun zu meistern gilt.
Dies ist eine Pressemitteilung der WDCS. Detaillierte Hintergrundinformationen sind erhältlich bei www.wdcs-de.org (Deutsch) oder www.wdcs.org (Englisch). Informationen über die Bonner Konvention erhalten Sie auch unter www.wcmc.org.uk/cms.

   

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