![]() |
![]() |
|||
N E W S - A R C H I V |
||||
EBAY: Der Grundsatz zum Tier- und Pflanzenschutz wurde überarbeitetEbay reagiert auf Kritik und verschärft seinen Grundsatz zum Handel mit geschützten Arten. Bern, 27.Mai 2004 - Nach langanhaltender Kritik hat Ebay nun reagiert und seine Artenschutzrichtlinien verschärft. Bisher war es möglich z.B. Pottwalzähne und ähnliche geschützte Produkte über Ebay zu verkaufen. Nur in Einzelfällen ist es aufgrund des Protestes engagierter Artenschützer zur Einstellung solcher Aktionen gekommen. Ebay Deutschland schreibt dazu in einer Mitteilung an seine Mitglieder: Liebe eBay-Mitglieder, Es ist uns sehr wichtig, dass der Tier- und Pflanzenschutz auf unserem Marktplatz gewahrt bleibt. Da unser Marktplatz immer größer wird, müssen wir die Regeln des Handels den sich ändernden Bedingungen anpassen. Wenn Sie also Teile von Tieren, Tierprodukte oder Pflanzenprodukte anbieten, prüfen Sie bitte genau, ob Ihr Angebot dem überarbeiteten Grundsatz entspricht.
Zu den lebenden Tieren gehören auch Kleinstlebewesen wie Urzeitkrebse oder Seeanemonen. Der Handel mit befruchteten Eiern ist ebenfalls verboten. Tierpräparate, Tierteile und Produkte von Tieren, die unter das Bundesnaturschutzgesetz, das Washingtoner Artenschutzabkommen oder die EG-Artenschutzverordnung fallen, dürfen nur angeboten und verkauft werden, wenn der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt.
Zusätzlich müssen alle Artikelbeschreibungen für Tierpräparate genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats enthalten, damit ein Handel mit geschützten Arten ausgeschlossen werden kann. Das Gleiche gilt für folgende Teile von Tieren: Für Kaviar vom Stör (z.B. Ossetra“, Beluga“, Serruga“) gilt, dass ein Verkauf bei eBay nur erlaubt ist, wenn der Verkäufer die entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz oder der CITES Management Authorities vorweisen kann. In der Angebotsbeschreibung sind Ausfuhrangaben, Einfuhrnummer, Einfuhrdatum und Importeur zu nennen. Ein Weiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworben werden durfte, ist verboten.
Die Mitteilung im Originaltext finden Sie bei Ebay. |
||||||
Alle Nachrichten werden ohne Gewähr veröffentlicht. Soweit möglich sind Quellen und weiterführende Informationen angegeben. Die Schweinswalabbildung aus der Titelgraphik basiert auf einer Zeichnung von Pieter Arend Folkens. |
||||||
© 1996-2004 Cetacea.de | J. Herrmann - http://www.cetacea.de - Montag, 19. Juli 2004
URL dieser Seite: http://www.cetacea.de/?/news/archiv/2004/05/arch040527.shtml