Schutz von Kleinwalen wird erweitert

von | BMU | Berlin | 25. Mai 2005

Deutschland ratifiziert Gebietsausweitung des ASCOBANS-Abkommens

Auf Vorschlag von Bundesumweltminister Jürgen Trittin hat das Kabinett am 25. Mai 2005 den Gesetzentwurf zur Erweiterung des Schutzes von Delfinen, Tümmlern und anderen kleinen Walen in Nordeuropa beschlossen. Hintergrund ist die Ausweitung des Geltungsbereichs des ASCOBANS-Abkommens zur Erhaltung der Kleinwale in Nord- und Ostsee vom 31. März 1992. (ASCOBANS: Agreement on the Conservation of Small Cetaceans of the Baltic and North Seas, ASCOBANS). Diese auf der letzten Vertragsstaatenkonferenz beschlossene Ausweitung bedarf der völkerrechtlichen Zustimmung der Vertragsstaaten. Dazu zählen neben Deutschland z.B. Belgien, Dänemark, die Niederlande, Schweden und Großbritannien.

Mit der Ratifikation der Gebietsausweitung unterstreicht Deutschland seine aktive Rolle zum Schutz der Kleinwale. Ziel ist es, Kleinwale als Teil des Naturerbes der nordeuropäischen Meere zu erhalten. Dabei spielt die grenzüberschreitende Zusammenarbeit eine wichtige Rolle. Kleinwale sollen vor negativen Auswirkungen der Fischerei und vor vielerlei anderen Gefährdungen wie z.B. der Meeresverschmutzung bewahrt werden.

Dem ursprünglichen ASCOBANS-Geltungsbereich in Nord- und Ostsee werden vor allem weite Seegebiete im Atlantik westlich von Großbritannien, um Irland herum, sowie westlich von Frankreich, Portugal und Spanien hinzugefügt. So sollen nun auch die Verbreitungsgebiete mehrerer Kleinwal-Arten abgedeckt werden, die sich bekanntermaßen oder vermutlich auf Seegebiete westlich und süd-westlich des bislang bestehenden Abkommensgebietes erstrecken. Ferner wird eine weite Lücke zwischen dem Geltungsbereich von ASCOBANS und dem Gebiet eines weiteren Abkommens zur Erhaltung der Wale des Mittelmeeres und angrenzenden Atlantik-Gebiets (Agreement on the Conservation of Cetaceans of the Black Sea, Mediterranean Sea and Contiguous Atlantic Area, ACCOBAMS) geschlossen.

Den Kleinwalen drohen erhebliche durch den Menschen verursachte tödliche Gefahren. Es wird z.B. angenommen, dass jedes Jahr Tausende von Kleinwalen in Fischernetzen verenden. Auch Umweltverschmutzung und die zunehmende Seefahrt mit immer schnelleren Schiffen, denen die Tiere oft nicht rechtzeitig ausweichen können, gehören dazu. Gefährdungen gehen ferner von der akustische Verschmutzung der Meere aus, z.B. durch seismische Untersuchungen bei der Ölsuche oder auch militärische Aktivitäten.

Das Kleinwal-Abkommen ASCOBANS verpflichtet die Vertragsparteien insbesondere zu einer engen Zusammenarbeit, um eine günstige Erhaltungssituation für Kleinwale herbeizuführen und aufrechtzuerhalten, d.h. den genannten Gefährdungen entschieden zu begegnen. Die Bundesregierung fördert insbesondere die Entwicklung von Rettungsplänen für die Schweinswale sowohl in der Nord- als auch in der Ostsee. Mit Blick auf mögliche Störungen von Schweinwalen wird auch die geplante Errichtung von Offshore-Windparks mit intensiver Forschung begleitet.

Die ist eine Pressemitteilung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU).