Schutz für Wale und Delfine, der nicht an nationalen Grenzen Halt macht

von | | | 16. September 2002

Die 7. Vertragsstaatenkonferenz zur Bonner Konvention findet vom 18. – 24. September 2002 statt. Die WDCS berichtet über die Bedeutung dieses Abkommens und unterstützt die von Australien eingebrachten Vorschläge.

München, 16. September 2002 – Am Mittwoch, 18. September 2002, beginnt die 7. Vertragsstaatenkonferenz zur Bonner Konvention. Dieses 80 Mitgliedsstaaten umfassende internationale Übereinkommen befasst sich mit dem Schutz frei lebender wandernder Tierarten. Bei der Tagung werden auch zahlreiche wichtige Belange diskutiert, die für den Schutz von Walen und Delfinen Bedeutung haben, wie z.B. die Aufnahme einiger Walarten in die Schutzlisten der Konvention, die Entwicklung von Maßnahmen zur Verringerung gewisser Gefahrenquellen sowie weiterer regionaler Schutzabkommen.
Die bedenkliche Situation der Meeressäugetiere im Indischen Ozean ist dabei ein Thema. Die Vertragsstaaten werden einen Vorschlag der WDCS, Whale and Dolphin Conservation Society, diskutieren, inwieweit die Entwicklung eines regionalen Wal- und Delfinschutzabkommens im Indischen Ozean unter der Schirmherrschaft der Bonner Konvention entwickelt werden könnte.
Margi Prideaux, WDCS Australien, erläutert die Notwendigkeit, dem Indischen Ozean mehr Aufmerksamkeit zu schenken: Wale und Delfine im Indischen Ozean sind zahlreichen Gefahren ausgesetzt. Die Zerstörung des Lebensraumes wird vor allem jenen Arten, die ein sehr begrenztes Verbreitungsgebiet haben, wie z.B. in Flusssystemen und küstennahen Gewässern lebenden Delfinarten in Südasien, zum Verhängnis. In diesen Gebieten ist die Verschmutzung der Gewässer besonders hoch, meint Prideaux.
Die Gefahr der Ölverschmutzung der Meere sowie vorbeugende Maßnahmen, um den Ausbau der Windkraft im Hochseebereich für wandernde Arten, wie z.B. Waltiere, ökologisch verträglich zu gestalten und negative Auswirkungen auf die Tiere auszuschließen, sind Thema zweier Resolutionen, die von der deutschen Bundesregierung vorgelegt werden.
Darüber hinaus wird über die Listung von einigen Walarten, wie z.B. Finnwal, Pottwal und Schwertwal, in die Anhänge der Bonner Konvention entschieden. Die WDCS ist der Überzeugung, dass die von Australien eingebrachten Walanträge alleine auf Grund der zahlreichen Umweltauswirkungen auf die Meeressäuger zu rechtfertigen sind. Die WDCS macht dies vor allem am Beispiel des Orcas deutlich.
Nicolas Entrup, Sprecher der WDCS in Deutschland, erläutert: Viele Orca-Populationen sind durch Nahrungsknappheit, Schiffskollisionen, Fischereiaktivitäten sowie durch die Meeres verschmutzung mit Lärm und Chemikalien bedroht. In Schwertwalen wurden die höchsten je in einer Walart entdeckten Schadstoffwerte nachgewiesen. Auch die Todesrate bei Lebendfängen für die Delfinarienindustrie muss berücksichtigt werden.
Die WDCS führt selbst zahlreiche Schwertwalschutzprojekte, z.B. in Argentinien, Kanada, Neuseeland und Russland, durch.

Dies ist eine Pressemitteilung der WDCS. Detaillierte Hintergrundinformationen sind erhältlich bei www.wdcs-de.org (Deutsch) oder www.wdcs.org (Englisch). Informationen über die Bonner Konvention erhalten Sie auch unter www.wcmc.org.uk/cms.