64. Jahrestagung der Internationalen Walfangkommission (IWC) in Panama City, 2. – 6. Juli 2012: Zusammenfassung und Ergebnisse

von JOHANNES ALBERS | cetacea.de | Essen | 6. Juli 2012

30 Jahre nach dem IWC-Beschluss von 1982 über das weltweite Aussetzen des kommerziellen Walfangs (Moratorium), wäre es an der Zeit, mit Nachdruck anderen Umweltgefahren zu begegnen, denen Wale zunehmend ausgesetzt sind. Doch gemäß einem üblichen IWC-Turnus rückten dieses Jahr wieder Fangquoten in den Fokus, nämlich für den Eingeborenen-Walfang. 62 Nationen waren auf der Konferenz in Panama vertreten. Die Leitung hatte der Schweizer IWC-Vorsitzende Bruno Mainini.

Keine Fangquoten für Grönland

Grönland, Autor: Connormah, CC-BY-SA 2.0

Eingeborenen-Subsistenzwalfang soll der Selbstversorgung indigener Völker dienen und ist von dem weltweiten Walfang-Moratorium nicht betroffen: Die IWC vergibt Quoten. In Dänemarks Übersee-Territorium Grönland werden aber viele Erzeugnisse des Eingeborenen-Walfangs in Restaurants und Hotels an Touristen verkauft. Das sind deutlich kommerzielle Elemente. Sie verwischen zunehmend die Grenze zwischen Eingeborenen- und kommerziellem Walfang. So wird der Eingeborenen-Walfang zu einem Hebel, das Moratorium auszuhöhlen und kommerzielle Waljagd wieder hoffähig zu machen.

Dänemark beantragte im Namen Grönlands für den Zeitraum 2013 – 2018 höhere Fangquoten als die jetzigen: Statt 16 Finnwalen jährlich sollten 19 erlaubt werden, statt 9 Buckelwalen jährlich 10. Wie bisher, sollten pro Jahr 2 Grönlandwale erlaubt sein und 190 Zwergwale (12 davon in Ostgrönland).

Die Erhöhungen stießen auf Kritik, zumal da Buckelwal-Quoten erst jüngst neu eingeführt worden waren. Die EU bot Dänemark an, den Antrag zu entschärfen. Aber Dänemark bestand kompromisslos auf seinen Forderungen. Eine Abstimmung der IWC (pro Nation 1 Stimme) ergab 25 Ja- und 34 Nein-Stimmen. Bei den übrigen EU-Ländern erntete Dänemark Ablehnung. 3 Enthaltungen kamen von Oman, Südafrika und der Schweiz. Momentan hat Grönland also keine genehmigten Fangquoten für Großwale in den nächsten Jahren. Dänemark will mit Grönland über das weitere Vorgehen beraten.

Fangquoten für Sibirien, Alaska und Bequia

Ein gemeinsamer Antrag von USA, Russland und dem Karibikstaat St. Vincent und die Grenadinen erreichte für den Zeitblock 2013 – 2018 folgende Gesamtquoten im Eingeborenen-Walfang:

  • 24 Buckelwale für die Insulaner von Bequia (zu St. Vincent und die Grenadinen gehörig; die Jäger sind Nachkommen eines Weißen aus dem 19. Jahrhundert und verkaufen Walfleisch an Touristen);
  • 744 ostpazifische Grauwale (pro Jahr max. 140; Jäger sind Tschuktschen im russischen Ostsibirien);
  • 336 Grönlandwale des Bestandes der Bering-, Tschuktschen- und Beaufortsee. Hier sind pro Jahr 67 Tiere erlaubt, plus max. 15 ungenutzte aus früheren Jahren. Aus der Zeit 2008 – 2012 dürfen max. 15 ungenutzte Wale auf den Zeitraum 2013 – 2018 übertragen werden. Jäger sind vor allem die Inupiat-Eskimos in Alaska, aber auch Yupik. Einige Grönlandwale können dabei Sibirien zugeteilt werden.

Der Antrag erhielt 48 Ja- und 10 Nein-Stimmen. Indien und Monaco enthielten sich, Tschechien war gerade abwesend und beteiligte sich nicht. Oman war zum Zeitpunkt dieser Abstimmung nicht stimmberechtigt, weil es Akkreditierungsprobleme gab. Von den 10 Nein-Stimmen kamen 9 aus Lateinamerika. Darin liegt eine Kritik an St. Vincent, dessen Jagd weder von Ureinwohnern betrieben wird noch kommerzfrei ist. Die Gegner hätten den Antrag der 3 Länder gern in 2 oder 3 einzelne Anträge gesplittet. Aber die USA bestanden auf einem gemeinsamen Antrag mit Japans Verbündetem St. Vincent. Damit wollten sie verhindern, dass Japan und seine Verbündeten einen isolierten US-Antrag für Alaska blockieren und erst dann nachgeben, wenn die USA Japans Fangpläne unterstützen.

Japans Küstenwalfang

Wie seit vielen Jahren gewohnt, suchte Japan eine IWC-Genehmigung für Walfang von 4 japanischen Küstenorten aus. Laut Japan ähnelt die Jagd dort dem Eingeborenen-Walfang. Wie üblich, wies die IWC die Forderung zurück: Es wäre eindeutig kommerzielle Jagd, und die ist weltweit verboten. Die Gruppe der 4 Küstenorte ist aber an Japans „wissenschaftlichem“ Walfang im Nordpazifik beteiligt.

„Wissenschaftlicher“ Walfang

WalfangDiese Fangkategorie ist in den IWC-Statuten von kommerziellem Fang unterschieden und nicht vom Moratorium abgedeckt. Japans „wissenschaftlicher“ Antarktis-Walfang 2011/ 12 erbrachte 267 Wale. Das sind nur ca. 26 % der geplanten Menge. Fleisch und Speck der Tiere sollen den Markt bereichern. Somit ist diese Fangkategorie ein Schlupfloch, um das Verbot kommerziellen Walfangs zu umgehen.

Südkorea will in Kürze ebenfalls ein Programm für „Forschungswalfang“ dem Wissenschaftlichen Komitee der IWC vorstellen. Gejagt werden sollen Zwergwale, offenbar aus der Population des Japanischen Meeres, die vom Aussterben bedroht und bei der IWC speziell geschützt ist. Konkrete Fangzahlen sind noch nicht festgelegt. Erforscht werden soll unter anderem die Bestandsstruktur.

Tötungsmethoden

Österreich hatte den Vorsitz im Ausschuss über Tötungsmethoden und Tierschutzaspekte. Japan, Norwegen und Island erklärten, dass sie ihre diesbezüglichen Berichte statt an die IWC lieber an die walfangfreundliche NAMMCO (Nordatlantische Meeressäuger-Kommission) geschickt haben. Aber der Rio-Gipfel 1992 hatte klargestellt, dass das für Walfangfragen zuständige Gremium die IWC ist.

Kein Walschutzgebiet Südatlantik

Brasilien und Argentinien brachten mit Unterstützung Uruguays und Südafrikas ihren Antrag auf ein Walschutzgebiet im Südatlantik erneut vor. Letztes Jahr war der Antrag nicht mehr zur Abstimmung gekommen, weil Japan und seine verbündeten Pro-Walfang-Staaten den Konferenzsaal verließen, um das Plenum beschlussunfähig zu machen. Dieses Mal erhielt der Antrag 38 Ja- und 21 Nein-Stimmen bei 2 Enthaltungen. Damit verfehlte er die nötige Dreiviertel-Mehrheit. Mit Nein stimmten neben den Walfangländern Japan, Norwegen und Island viele Nationen aus Afrika und Asien, sowie kleine Inselstaaten aus dem Pazifik und der Karibik. Solche Länder bekommen Hilfsgelder von Japan, wenn sie dessen Walfanginteressen in der IWC unterstützen. Die EU-Länder waren für das Schutzgebiet.

Kleinwale

Pro-Walfang-Länder meinen, die IWC sei für Kleinwale nicht zuständig. Für Forschungen zum Schutz von Kleinwalen hatte die IWC einen Geldtopf für freiwillige Zahlungen eingerichtet. Den füllten 2011 Italien, Frankreich und Großbritannien mit fast 50.000 Pfund, zusätzlich zu ihren obligatorischen IWC-Beiträgen. 2012 stellten Italien, die Niederlande und Großbritannien über 35.000 Pfund bereit. Zusätzliches Geld soll von Nichtregierungsorganisationen an diesen IWC-Topf gespendet werden.

Windkraftanlagen und Lärm

Deutschland sorgt sich um die Lärmauswirkung beim Einrammen der Pfeiler für Windräder auf dem Meer. In Nord- und Ostsee sind davon Schweinswale betroffen. Die erstrebte Energiewende darf nicht die Belange des Naturschutzes außer Acht lassen. An dem Ziel der Lärmreduzierung wird gearbeitet. Das Wissenschaftliche Komitee der IWC will weltweite Lärmkartierungen der Meere vornehmen.

Meeresverschmutzung

Deutschland war die treibende Kraft einer Resolution über Gesundheitsfragen, die per Konsens angenommen wurde. Chemikalien im Meer reichern sich in Walen an und sind ein Gesundheitsrisiko für die Wale selbst, aber auch für Menschen, die Wale essen. Ein Sonderthema ist Müll im Meer. Hierzu will die deutsche Organisation „Pro Wildlife“ einen IWC-Workshop finanziell unterstützen.

Europäische Union

Von den 27 EU-Ländern sind 25 auch Mitglieder der IWC. Aber nur 18 von ihnen nahmen an der Tagung in Panama teil. Die EU-Ratspräsidentschaft ging einen Tag vor Beginn der IWC-Jahrestagung turnusgemäß von Dänemark auf Zypern über. Deshalb sprach Zypern im Namen der EU-Mitglieder, die sich um gemeinsame Positionen bemühten. Für Befremden sorgte die EU-Kommission in Brüssel mit dem Ansinnen, die EU-Länder sollten während der Tagung neu aufkommende Fragen an Brüssel melden, damit dort eine Position für alle EU-Länder formuliert werde. Abgesehen von rechtlichen Bedenken wäre das unpraktikabel. Die Koordinierung der EU-Länder muss vor Ort möglich sein.

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